Küchenlüftung

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Informationen zur DIN EN 16282

Grund für die Einführung der Norm:

Bisher ist ein vergleichbares Normenwerk nur in Deutschland, der Schweiz und in Österreich bekannt. Die übrigen europäischen Länder verfügen über kein dermaßen umfassendes Regelwerk. Ziel dieser Norm war es, ein für Europa gültiges Regelwerk zu verfassen. Im Vergleich zu dem bisher in Deutschland bekannten Regelwerk haben sich keine sehr umfangreichen Änderungen ergeben.

Wichtige Änderungen zu den bisherigen Normen und Richtlinien:

•   Teil 1 Allgemeine Anforderungen und Berechnungsmethoden

Dieser Teil übernimmt weitgehend die Inhalte der bisherigen VDI-Richtlinie 2052 inkl. der darin beschriebenen Berechnungsverfahren. Allerdings sind die Formen für die Berechnung der Thermikluftströme in den beiden Regelwerken nicht identisch, so dass es zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen kann.

•   Teil 2 Küchenlüftungshauben

Küchenlüftungshauben müssen in Zukunft eine größeren seitlichen Überstand zum Kochblock aufweisen. Bisher betrug dieser Überstand allseitlich 20 cm, gemessen vom Außenseite des Kochblock bis zur Innenkante der Fettfangrinne. In Zukunft wird dieser Überstand 30 cm betragen.

Bei Geräten mit öffenbaren Türen (Kombidämpfern, Backöfen u.s.w.) muss der Überstand an der Tür von bisher 40 cm auf 60 cm vergrößert werden. Diese Regelung dient einer verbesserten Erfassung der aufsteigenden Kochwrasen.

Die mindestens einzuhaltende Höhe der Haubenunterkante, die bisher auf 2,10 m festgelegt war, wird auf 2 m reduziert.

•   Teil 3 Küchenlüftungsdecken

Küchenlüftungsdecken müssen über die gesamte Fläche der Küche ausgeführt werden, dies gilt auch für Show-Küchen

•   Teil 6 Abscheider

Die Prüfung der Aerosolabscheider erfolgt nur auf die Flammdurschlagsicherheit. Eine Prüfung des Abscheidegrads erfolgt nicht.

•   Teil 7 Einbau und Betrieb von stationären Feuerlöschanlage

Hierfür gab es bisher, mit der Ausnahme der Versammlungsstättenverordnung (VStättVO), keine eindeutige nationale Regelung.

Die neue Norm wird generell fordern, dass Feuerlöschanlagen über allen Geräten zum Einsatz kommen müssen, die eine Brandlast darstellen, unabhängig von der thermischen Leistung oder der Menge des verwendeten Speiseöls. Diese Forderung besteht in Zukunft für alle warmen Küchen.

Bei der Neuplanung einer Küche sollte daher unbedingt Rücksprache mit dem Feuerversicherer und dem Sachverständigen gehalten werden, der die bauaufsichtliche Prüfung der Küchenlüftungsanlage und der thermischen Geräte vorzunehmen hat (Bezirksschornsteinfegermeister und Prüfsachverständiger Lüftung nach dem Bauordnungsrecht).

Stand 30.04.2018