Energetische Inspektion - Umfang

Welchen Umfang hat eine Inspektion gemäß EnEV 2020?

1. Inspektion der Lüftungs- und Klimageräte und der zugehörigen Kälteerzeuger.

  • Hierbei wird die Effizienz der einzelnen Anlagenkomponenten wie Ventilatoren, Wärmeübertrager, Luftfilter und Einrichtungen zur Wärmerückgewinnung geprüft und mit Kennzahlen verglichen. Diese Kennzahlen bieten wichtige Hinweise zur Energieeffizienz der Anlagen und der einzelnen Komponenten.
  • Zusätzlich wird das Kanalwerk auf offensichtliche Undichtigkeiten überprüft und die gesamte Lüftungsanlage auf Funktion. Auffällige Schwachstellen werden dokumentiert.
  • Es ist ein Anlagenschema zu erstellen (falls nicht vorhanden) in dem Komponentendaten erfasst werden, Messverfahren und Messstellen eingetragen werden, sowie Drücke, Temperaturen und Volumenströme.
  • Zusätzlich kann eine Hygieneinspektion gemäß VDI 6022 durchgeführt werden oder die Raumluftqualität gemessen werden (VOC´s, CO2, Feinstaub).

2. Inspektion des Betriebs des Gesamtsystems.

  • Vergleichen der Luftströme und der thermischen Zuluftleistungen mit dem tatsächlichen Bedarf im Gebäude. Hierfür sollte die Anlagenauslegung anhand der Dokumentation mit dem Ist-Zustand verglichen werden. Änderungen der Anlage, der Betriebsweise und Änderungen in der Nutzung festgestellt und mit den tatsächlichen Erfordernissen verglichen werden.